GRUNDLEISTUNGEN:

Nachfolgend aufgeführte Grundleistungen sind mit der pauschalen Verwaltervergütung abgegolten. Die Angaben beziehen sich auf Leistungen zu büroüblichen Zeiten. Dazu gehören insbesondere:

WIRTSCHAFTSPLAN

Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Kalenderjahr.

Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamtabrechnung für den Hauseigentümer. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen dem Hauseigentümer zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung zur Verfügung

Der Hauseigentümer erhält zur Lösung der wohnungswirtschaftlichen Belange die Beratung der Verwaltung in deren Büroräumen zu büroüblichen Zeiten

Die Hausordnung wird von der Verwaltung vorbereitet und später überwacht. Bei schriftlich gemeldeten Verstößen gegen die Haus-/ Nutzungsordnung mahnt die Verwaltung die Verantwortlichen mündlich oder schriftlich ab.

Der Verwalter wird ggf. entgegengenommene Kautionen vom Vermögen des Eigentümers und von seinem eigenen Vermögen getrennt anlegen. Die Anlage erfolgt bei einer öffentlichen Bank oder Sparkasse.

Abschließen, ändern und kündigen von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen des Hauseigentümers

Betreuen, Überwachen und Beraten des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte des Hauseigentümers. Ausbildungskosten für Hausmeister sind Zusatzleistungen.[

Einrichten und Führen des auf den Namen des Hauseigentümers lautenden Bankkontos (Girokonto und/ oder Sparbuch).

Rechnerische und sachliche Prüfung der Lieferanten-, Dienstleistungs- und Instandhaltungsrechnungen, Hauswart- und Waschmünzkassen.

Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhaltung über den Vertragszeitraum nach den gesetzlichen Bestimmungen, getrennt für jedes Objekt.
Insbesondere Führen und Abrechnen von – Mietkonten je Mieter; – Überwachen der pünktlichen Mietzahlung; – Einnahmekonten für Erträge; – Ausgabekonten je Kostenart; – wahlweise Ausweis der Mehrwertsteuer; – ggf. Rückstellungskonten einschl. Anlage der Rückstellungen; – Sonder-Verrechnungskonten über Forderungen und Verbindlichkeiten; – Mitbuchen der Bankbewegungen; – Personalkonten für das Personal; Abführen der Lohnsteuer und Sozialabgaben; – Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches; – Melden der Gesamt-Heizkosten an das beauftragte Serviceunternehmen

Zur Werterhaltung und um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Objektes eine jährliche Objektbegehung mit Begehungsprotokoll.
b) Das Begehungsprotokoll ist die Basis für die Planung der Instandhaltung und Instandsetzung.

Gegenüber öffentlich-rechtlichen sowie privaten Belangen Maßnahmen treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils für den Hauseigentümer erforderlich sind

Erstellen von Ausschreibungen von routinemäßigen Instandhaltungsmaßnahmen mit bekannten Massen bis zu einem Auftragsvolumen von Euro 5000,00 zzgl. MWSt.

Beratung zu Pkt. 13. bei der Auswahl der technischen Lösungen und Auftragsvergabe einschl. Preisverhandlungen

rstellen der schriftlichen Verträge im Namen und für Rechnung des Hauseigentümers.[/toggle][toggle title=“ÜBERWACHUNG:“]In Rahmen der Kostenobergrenzen nach Pkt. 13.:
a) Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen, Schlußrechnungen.
b) Veranlassen der Bauverträge, Bauleitung und -überwachung einschl. Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- -und Instandsetzungsmaßnahmen.

a) Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc.
b) Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an die Versicherung.

Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheitsschließanlage für den Eigentümer oder gemeinschaftliche Gebäudeteile.

Veranlassen der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute an – der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter), – den Aufzügen (TÜV-Hauptprüfung mit Gewichten, Zwischenprüfungen, Nothupen), – den Blitzschutzanlagen (TÜV-Hauptprüfungen, Reparatur und Dachsanierungen), – den Lüftungsanlagen (TÜV-Prüfungen in Haus- und Tiefgarage), – den kraftbetätigten Garagentoren, – den Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen etc.,
Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Handwerkern, dem Technischen Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten.

Telefon- und Schriftverkehr mit dem Hauseigentümer, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die objektspezifischen Belange betrifft. Büroleistungen, wie z. B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung und im Rahmen der o.g. Grundleistungen veranlaßt wurden, sind in der Pauschal-Verwaltungsvergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.